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Recht
Gesetzes- und Artikelbibliothek
Gesetze
Arbeitsrecht 4
- Gesetz · amtlicher TextArbeitsschutzgesetz B.E. 2541 (1998)Arbeitsrechtlicher Mindeststandard: Arbeitszeit, Ueberstunden, Mindestlohn, Urlaub, Abfindung. Gilt fuer alle, die legal arbeiten oder in Thailand einstellen.
- Gesetz · amtlicher TextGesetz über Arbeitsbeziehungen B.E. 2518 (1975)Regelt kollektive Beziehungen: Gewerkschaften, Forderungen, Streitigkeiten, Streiks und Aussperrungen, verbietet unfaire Praktiken. Der Rahmen, wenn Sie einstellen oder unter thailaendischem Vertrag arbeiten.
- Gesetz · amtlicher TextSozialversicherungsgesetz B.E. 2533 (1990)Schafft den Sozialfonds aus Beitraegen von Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Staat: Krankheit, Mutterschaft, Invaliditaet, Rente, Arbeitslosigkeit. Legal angestellte Auslaender sind meist automatisch erfasst.
- Gesetz · amtlicher TextGesetz über die Arbeitnehmerentschädigung B.E. 2537 (1994)Verpflichtet Arbeitgeber, arbeitsbedingte Verletzung, Krankheit oder Tod ueber einen Staatsfonds aus Pflichtbeitraegen zu entschaedigen. Schuetzt alle Beschaeftigten unabhaengig von Nationalitaet; Firmen muessen sich anmelden.
Artikel
- Artikel · einfach erklärtArbeitsvertrag und Arbeitnehmerrechte in Thailand: Was Ausländer wissen müssenWie ein Arbeitsvertrag in Thailand aufgebaut ist, welche Rechte das Arbeitnehmerschutzgesetz garantiert und was ausländische Arbeitnehmer vor der Unterzeichnung unbedingt prüfen sollten.
- Artikel · einfach erklärtAbfindung und Kündigung in Thailand: Was Ihnen zustehtWie Abfindung, Vergütung anstelle einer Kündigungsfrist und Schutz vor ungerechtfertigter Kündigung in Thailand geregelt sind und welche Zahlungen der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses leisten muss.